Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Lernwerkstatt bietet Nachhilfe in kleinen Gruppen bzw. Einzelunterricht und Legastheniebetreuung. Wissenslücken sollen systematisch geschlossen werden. Der aktuelle Schulstoff wird behandelt, wiederholt und vertieft. Anstehende Schularbeiten und Prüfungen werden gezielt vorbereitet.
Was uns wichtig ist:
- Wissensvermittlung durch ganzheitliche Methoden
- Lernblockaden und Hemmungen abbauen, Selbstwertgefühl, Selbstsicherheit und Konzentrationsfähigkeit steigern,
- das Lern-, Ausdrucks- und Kommunikationspotenzial eines/einer jeden fördern,
- Kreativität und Spaß mit Gleichaltrigen in angenehmer Atmosphäre ermöglichen,
- sinnvolle Freizeitgestaltung und die Möglichkeit, Neues zu entdecken ermöglichen.
- Pädagogisch erfahrene, bestens ausgebildete und motivierte LehrerInnen sorgen dafür, dass kreatives ganzheitliches Lernen Spaß machen kann!
Wir bieten neben den Lernangeboten Kurse, Beratung, Vorträge,Seminare und Workshops für Schülerinnen und Schüler, Kinder, Jugendliche, Familien, Erwachsene, Senioren, Schulen, Kindergärten und Firmen.
2. Um eine produktive Zusammenarbeit und den Erfolg der gemeinsamen Arbeit zu sichern, ist es uns auch wichtig, den Kontakt zu Schule/ und LehrerIn mit Ihrem Einverständnis zu suchen.
3. Um all diesen Aufgaben gerecht werden zu können, braucht die Lernwerkstatt Zeit. Defizite, die über einen längeren Zeitraum entstanden sind, können nicht von heute auf morgen aus der Welt geschafft werden. Mit einer Stunde zwei Tage vor der Schularbeit können Defizite meist nicht behoben werden. Bei größeren Schwierigkeiten kann nur eine längere Betreuung Erfolg bringen. Für den Unterrichtserfolg ist die Mitarbeit des Schülers/ der Schülerin unbedingt erforderlich.
4. Wir arbeiten ganzheitlich und legen Wert durch den Unterricht Nachhaltigkeit zu erreichen. Respekt, Vertrauen und Zusammenarbeit mit Eltern, LehrerInnen und Therapeutinnen sind wichtige Bausteine unserer Lernbegleitung.
5. Anmeldung
Die Anmeldung muss mindestens eine Woche vor Unterrichtsbeginn stattfinden, damit ein Platz garantiert werden kann. Kurzfristige Anfragen können nur in Ausnahmesituationen umgesetzt werden. Die Anmeldung erfolgt auf unbestimmte Dauer; zunächst jedoch für die vereinbarte Mindestlaufzeit von 5 bzw. 10 Unterrichtseinheiten.
6. Die Unterrichtsgebühr ist jeweils im Voraus in unseren Bürozeiten zu bezahlen. Solange ein Block nicht gelöst ist, werden die laufenden Stunden als Einzelstunden zum höheren Preis verrechnet.
Die Preise entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste.
7. Stunden, die nicht 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn abgesagt werden, müssen bezahlt werden! Wir bitten Sie aus organisatorischen Gründen, Termine, die nicht wahrgenommen werden können, so früh als möglich abzusagen.
8. Sollte bei einer vereinbarten Mindestlaufzeit von 10 Unterrichtseinheiten eine vorzeitige Abmeldung erfolgen und die Lernwerkstatt mit der vorzeitigen Abmeldung einverstanden sein, ist die Lernwerkstatt berechtigt, den Differenzbetrag zur höheren Unterrichtsgebühr einer Anmeldung von 5 Unterrichtseinheiten in Rechnung zu stellen.
9. Die Unterrichtstermine werden in Absprache mit dem Kunden/ der Kundin der Lernwerkstatt für die Dauer des bezahlten Blockes zu gleichbleibenden Zeiten festgelegt. Eine Verlegung aus betrieblichen Gründen ist in Ausnahmesituationen möglich.
10. Die Lernwerkstatt ist das ganze Jahr durchgehend geöffnet. Dies hat den Vorteil, dass z. B. in den Ferien ohne Belastung durch Schule und Hausaufgaben bestehende Lücken geschlossen werden können. Wir bieten auch am Wochenende, Sprich Samstag - Sonntag Stunden an. Nur in der Weihnachtswoche vom 24.12. bis 2.1. hat die Lernwerkstatt geschlossen.
11. Für alle Kurse und Freizeitaktivitäten gelten die jeweils bekannt gemachten Preise, Zeiten und weiteren Bedingungen. z.B. MindestteilnehmerInnenzahl.
12. Im Interesse aller Eltern und SchülerInnen hat die Lernwerkstatt bei ungebührlichem Betragen nach Verwarnung das Recht, den Schüler/ die Schülerin für diesen Tag vom Unterricht freizustellen, ohne dass dadurch die Zahlungsverpflichtung gemindert wird. Nur so kann ein ruhiger Unterrichtsablauf gewährleistet werden.
13. In den Räumlichkeiten der Lernwerkstatt sind die SchülerInnen bzw. KursteilnehmerInnen versichert. Die Aufsichtspflicht obliegt den LehrerInnen.
14. Mutwillige Zerstörung der Materialien kann von der Lernwerkstatt in Rechnung gestellt werden.
15. Der/ die VertragspartnerIn erklärt sein/ihr Einverständnis, dass seine/ihre persönlichen Daten elektronisch von der Lernwerkstatt bearbeitet werden.
16. Alle anfallenden personenbezogenen Daten werden entsprechend den jeweils geltenden Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten nur zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Wahrung berechtigter eigener Geschäftsinteressen im Hinblick auf die Beratung und Betreuung unserer Kunden erhoben. Die Daten werden von uns nicht an Dritte weitergegeben.
17. Mit Einverständnis der KundInnen dürfen auf unserer Homepage Fotos von Freizeit und Kursaktivitäten veröffentlicht werden (ausgenommen sind Fotos von Nachhilfestunden).
Stand: August 2009
